Gewährleistungsbürgschaft bei Bürgschaft24

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Die Gewährleistungsbürgschaft

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Eine anschauliche Erklärung darüber

finden Sie hier. Dabei stehen Ihnen unsere Experten stets per Mail oder auch persönlich bei Fragen zur Verfügung.
Bürgschaft24 - Ulf Papke am Pier

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Die Gewährleistungsbürgschaft (auch Mängelansprüchebürgschaft) dient dazu die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Bei Gewährleistungsbürgschaften übernimmt ein Bürge (Bank/Versicherung) hierbei als Garantiegeber die in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel in Höhe der zu stellenden Sicherheit (Gewährleistungsbürgschaft).
Die Gewährleistungsbürgschaft wird über eine Bürgschaftsurkunde (im Original) von der Kautionsversicherung dokumentiert. Diese Urkunde wird meist bereits mit Schlussrechnungsstellung an den Auftraggeber versendet.

Wie schließe ich eine Gewährleistungsbürgschaft ab?

Nach §631ff.BGB hat jeder Auftraggeber, der einen Werkvertrag abgeschlossen hat das Recht einen Sicherheitseinbehalt für eventuell auftretende Mängel in der Gewährleistungsfrist zu verlangen. Dieser liegt in der Regel bei 5% der Auftragssumme. Um nicht bis zum Ablauf des Gewährleistungszeitraums auf die ausstehenden 5% zu warten kann eine Bürgschaft eingereicht werden. So kann das Bauvorhaben direkt final abgeschlossen werden und der Auftraggeber hat die Sicherheit, dass falls etwas mit dem Bau sein sollte und der ehemalige Auftragnehmer insolvent sein sollte – somit unfähig den Mangel zu beheben – er die Bürgschaft auszahlen lassen kann. Damit kann der Mangel dann von einem anderen Unternehmen beseitigt werden.

Um eine Anfrage zu starten benötigen wir die gewünschte Höhe des Sicherheitseinbehalts, dann werden Angebote angefragt und ein Antrag abgeschlossen. Nach der Policierung durch den Versicherer erhalten Sie die Möglichkeit die gewünschte Bürgschaftsurkunde zu beantragen. Diese geht Ihnen dann wenige Tage später per Post zu. Im Anschluss geben Sie die Urkunde an Ihren Auftraggeber weiter, damit dieser Ihre Schlussrechnung zu 100% bezahlt.

Vertrag unterzeichnen Bürgschaft24

Definition

Verbürgt werden Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteter Anzahlungen gegen seinen Auftragnehmer.
Zielscheibe Bürgschaft24

Zielgruppe

Alle Unternehmen, die mit ihren Auftraggebern Anzahlungen auf die zu erbringende Leistung vereinbart haben. Dies können Unternehmen aus der Baubranche sein oder auch produzierende Gewerbe wie Möbelhersteller oder Küchenstudios.
Zahnrad Bürgschaft24

Ablauf

Der Auftraggeber leistet eine Anzahlung an seinen Auftragnehmer – etwa zur Abdeckung der Kosten für die Materialbeschaffung.Die Anzahlungsbürgschaft sichert das Risiko des Verlustes dieser Vorleistung, beispielsweise durch Insolvenz des Auftragnehmers, ab.

Ohne Bürgschaft erfolgt Sicherheitseinbehalt

Ohne Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft hat der Auftragnehmer das Recht (je nach Vertrag, meist) 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. Man spricht hier vom sog. Sicherheitseinbehalt. Dieses Recht nehmen mittlerweile auch immer mehr private Auftraggeber, die bisher meist mangels Wissen keinen Sicherheitseinbehalt in Anspruch genommen haben. Auch hier setzen sich immer mehr Gewährleistungsbürgschaften durch.

Die Laufzeit von Gewährleistungsbürgschaften richtet sich nach der jeweils gültigen Verjährungsfrist. Bei einem Vertrag nach VOB beginnt die Frist nach Übergabe bzw. Abnahme. Ist keine anderweitige Verjährungsfrist vereinbart so gilt diese für 4 Jahre (Bauwerke). Im Falle eines Vertrages nach BGB beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistung 5 Jahre. In der Regel verlangen die Auftraggeber jedoch unbefristete Gewährleistungsbürgschaften. Dies hat rechtliche Hintergründe bei Fristen und der aktuellen Rechtsprechung bezüglich der Mängelbeseitigung.

Die Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaften erfolgt nach mängelfreiem Ablauf der Gewährleistungsfrist in der Gewährleistungsphase. Sie erhalten somit vom Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde nach dieser Frist zurück oder befristen diese von vornherein, damit diese automatisch ihre Gültigkeit verliert.

Ratgeber: Sicherheitseinbehalt vs. Bürgschaft (inkl. Beispielrechnung)

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Häufige Fragen zur Gewährleistungsbürgschaft bei Bürgschaft24

Warum soll ich bei Bürgschaft24 eine Anfrage stellen?
Wir sind spezialisiert auf Bürgschaftsversicherungen. Wir machen das jeden Tag, den ganzen Tag und sind damit Profis auf diesem Gebiet.

Normalerweise sichten wir Anfragen innerhalb weniger Stunden, in Ausnahmefällen innerhalb von 48 Stunden. Sofern Sie schon die Aufforderung Ihrer zuständigen Behörde vorliegen haben und Ihr Gewerbe somit schon angemeldet ist können wir innerhalb von ca. 48 Stunden eine Bonitätsprüfung durchführen und Anfragen an die Versicherer versenden. In der Regel haben wir innerhalb von weiteren 48 Stunden die ersten Angebote vorliegen. Sobald Sie sich für eins entschieden haben können wir dieses beantragen und die Bürgschaftsurkunde bestellen. Die Antragsbearbeitung und Urkundenerfassung dauert ca. 3-5 Werktage. Oftmals geht der gesamte Prozess aber auch wesentlich schneller.

Bürgschaften sind generell Bonitätsabhängig. Das bedeutet, dass Sie bei einer guten Bonitätsbewertung durch die Creditreform eine günstigere Prämie angeboten bekommen als mit einer mittleren oder schlechteren Bewertung. Durchschnittlich kann man von 1,5-3% ausgehen. Sofern man noch Sicherheiten bei der Versicherung hinterlegt wird es noch günstiger.
Die Bürgschaften werden von deutschen Versicherern gestellt. Welcher „Ihr“ Versicherer wird entscheidet sich meist nach Sichtung aller Angebote.
Bitte füllen Sie einfach unser Anfrageformular aus. Damit haben wir alle nötige Daten von Ihnen um die Bonitätsprüfung einzuleiten.
Nein, er könnte auch den Einbehalt behalten bis die Gewährleistungsfrist um ist. Gesetzlich ist die Akzeptanz einer Bürgschaft nicht vorgeschrieben. Da im Alltag eine Bürgschaft aber mehr Sicherheit für beide Seiten gibt akzeptieren sie die meisten Auftraggeber.

Am einfachsten ist es, wenn Sie die Urkunde befristen. Üblicherweise wird hierfür für Verträge nach BGB der Tag der Abnahme plus 5 Jahre genommen und bei Verträgen nach VOB der Tag der Abnahme plus 4 Jahre. Sollte die Urkunde nicht befristet werden, dann müssen Sie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Auftraggeber kontaktieren und die Urkunde zurückfordern. Im Anschluss senden Sie die Urkunde dann an den Versicherer zurück, damit dieser die Summe wieder ausbucht und Ihnen für neue Aufträge freigibt.

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Expertin für Bürgschaften - Delia Eickhoff

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