In der Regel wird Ihnen die Bürgschaftsurkunde nach 3-7 Werktagen per Post zugesendet. Bei Anbietern die PDF-Urkunden anbieten erhalten Sie die Urkunde direkt nach der Beantragung.
Vom Auftraggeber vorgegebene Texte, sogenannte Sondertexte, können Sie im Kreditportal Ihres Versicherers als PDF hochladen. Sollten Sie klassisch einen Avalauftrag als PDF ausfüllen, dann übermitteln Sie dieses bitte zusammen mit dem Sondertext in einer E-Mail. Gerne an info@buergschaft24.de, wir kümmern uns dann um die Prüfung und Weiterleitung.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich am besten immer direkt an den Versicherer selbst. Dort kann Ihnen schnell geholfen werden. Bei Fragen zum Versicherungsumfang oder zum Inhalt können Sie sich gerne an uns wenden.
Um den Sicherheitseinbehalt bei Ihrem Kunden abzulösen müssen Sie eine Gewährleistungsbürgschaft beantragen. Diese ist immer 5% vom Auftragsvolumen. Sobald Sie die Urkunde erhalten und an den Auftraggeber weitergegeben haben ist dieser verpflichtet die Schlussrechnung voll auszuzahlen und keinen Einbehalt mehr vorzunehmen.
Im Normalfall wird eine Bürgschaft für den Nettowert abgeschlossen. Dies kommt jedoch darauf an, was genau in Ihrem Vertrag mit dem Auftraggeber steht. Bruttobürgschaften sind ebenfalls möglich.