Immer mehr Auftraggeber verlangen für Ihren Auftrag Sicherheiten. Die häufigste
geforderte Sicherheit ist die
Gewährleistungsbürgschaft VOB oder auch
Mängelansprüchebürgschaft genannt. Es kommen aber auch immer mehr Bürgschaftsarten hinzu. So wird heute die
Vertragserfüllungsbürgschaft von immer mehr Auftraggebern gefordert. Im Maschinen- und Anlagenbau ist häufig auch die
Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft genannt) Voraussetzung für die Auszahlung vor Lieferung. Die
Kautionsversicherung löst dieses Problem. Sie wird auch
Bürgschaftsversicherung genannt.
Das Verhalten von Banken ist hierbei oft hinderlich. Diese sind aufgrund der immer strengeren Kreditvergaberichtlinien (Stichworte: Rating, Basel II) gezwungen höhere Gebühren und Sicherheiten für die klassischen Bankbürgschaften zu verlangen. Außerdem belasten Avalkredite (auch Bürgschaftskredite genannt) die Gesamtkreditlinie bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Dadurch verschlechtern sich Ihre Gesamtkonditionen und Sie schöpfen Ihre Kreditlinie unnötig aus. Die Bank ist somit für die Gewährleistungsbürgschaft unattraktiv geworden.
Durch die
Kautionsversicherung / Bürgschaftsversicherung lösen Sie diese beiden Probleme. Ein Versicherer stellt Ihnen mit einer Kautionsversicherung gegen einen Versicherungsbeitrag einen Bürgschaftsrahmen (auch Avalrahmen) zur Verfügung. Diese „Kreditlinie“ können Sie dann für die Ausstellung von Bürgschaften verwenden. So kann einfach und unkompliziert die
Gewährleistungsbürgschaft mit der Schlussrechnung übergeben werden und Sie erhalten so den vollen Rechnungsbetrag.
Sie erhöhen mit der Kautionsversicherung Ihre Liquidität, verringern Ihre hinterlegten Sicherheiten und sparen an Beitrag.